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Wegerechtund andere Grunddienstbarkeiten

Viele Grundstücke sind nur über ein Nachbargrundstück erreichbar oder werden von Leitungen gequert. Solche Rechte werden als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Sie belasten das eine Grundstück und begünstigen das andere, beides wirkt sich auf den Wert aus.

Michael Steinbach, Bausachverständiger in NRWMichael Steinbach, Bausachverständiger, TÜV SÜD zertifiziert · Stand: Oktober 2026
Auf einen Blick

Eine Grunddienstbarkeit steht dem jeweiligen Eigentümer des begünstigten Grundstücks zu und belastet das dienende Grundstück (§ 1018 BGB). Sie steht in Abteilung II des Grundbuchs.

Für das belastete Grundstück mindert das Recht den Wert, abhängig davon, wie stark es die Nutzung einschränkt. Für das begünstigte Grundstück sichert es oft erst die Erschließung und damit den Wert.

Typische Rechte und ihre Wirkung

Wegerecht und Fahrrecht: erlauben, über das Nachbargrundstück zu gehen oder zu fahren. Bei Hinterliegergrundstücken ist es oft die einzige Zufahrt. Leitungsrecht: erlaubt, Leitungen für Wasser, Abwasser oder Strom zu verlegen und zu unterhalten. Überbaurecht und Fensterrecht: sichern bestehende Bauteile an oder über der Grenze.

Ein schmaler Weg am Grundstücksrand schränkt kaum ein, eine Zufahrt quer über den Garten deutlich. Leitungsrechte können Anbauten an der falschen Stelle verhindern. Die Wertminderung hängt deshalb von Lage und Umfang des Rechts ab.

Grunddienstbarkeit oder Baulast?

In NRW wird eine Zufahrt häufig zusätzlich durch eine Baulast öffentlich-rechtlich gesichert, weil die Bauaufsicht für eine Baugenehmigung eine gesicherte Erschließung verlangt. Die Baulast steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Eine Grunddienstbarkeit ohne Baulast kann für eine Baugenehmigung nicht genügen, eine Baulast ohne Dienstbarkeit gibt dem Nachbarn privatrechtlich keinen Anspruch. Vor einem Kauf sollten deshalb beide Register geprüft werden.

Rechtliche Einordnung

Grunddienstbarkeit. Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf (§ 1018 BGB). Der Berechtigte hat bei der Ausübung das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen und eine zur Ausübung gehaltene Anlage in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten (§ 1020 BGB).

Notweg. Fehlt einem Grundstück die notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg, kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, die Benutzung ihrer Grundstücke gegen eine Geldrente zu dulden (§ 917 BGB).

Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

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    Häufige Fragen

    Kann ein Wegerecht gelöscht werden?

    Nur mit Zustimmung des Berechtigten, meist gegen eine Ausgleichszahlung. Ausnahmen gelten, wenn das Recht dauerhaft keinen Vorteil mehr bietet.

    Wer zahlt die Unterhaltung des Weges?

    Das regelt die Eintragung oder Vereinbarung. Ohne Regelung hat der Berechtigte eine von ihm genutzte Anlage in Ordnung zu halten.

    Wo sehe ich, ob ein Wegerecht besteht?

    In Abteilung II des Grundbuchs. Eine zusätzliche Baulast erfahren Sie über das Baulastenverzeichnis.

    Quellen und Stand
    • BGB §§ 917, 1018, 1020
    • BauO NRW § 85

    Stand: Oktober 2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

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