Wenn die Zahl standhalten muss:
das förmliche Verkehrswertgutachten.
Für Finanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung oder Scheidung reicht eine Markteinschätzung nicht. Dann braucht es ein Gutachten, das Verfahren, Annahmen und Herleitung vollständig offenlegt und einer Prüfung durch Dritte standhält.
Mo–Fr 08.00 bis 18.00 Uhr · Anfragen bis 16 Uhr werden am selben Tag zurückgerufen

TÜV-SÜD-zertifizierter Gutachter · Mitglied im DGuSVDas förmliche Gutachten ist aufwendiger. Manchmal brauchen Sie es nicht.
Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert
Maßgeblich ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Genau das wird hergeleitet und begründet.
Finanzamt, Gericht, Gegenseite
Überall dort, wo eine andere Partei die Zahl prüfen oder angreifen kann, zählt die nachvollziehbare Herleitung mehr als das Ergebnis.
Verkauf, Kauf, Orientierung
Wenn Sie nur wissen wollen, was realistisch ist, genügt die Wertermittlung ab 799 €. Ich sage Ihnen vorher, was in Ihrem Fall nötig ist.
Ob eine Behörde, ein Gericht oder eine Gegenseite ein Gutachten im Einzelfall anerkennt, hängt vom Verfahren und von den konkreten Anforderungen ab. Das ist eine fachliche Einschätzung und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung.
Brauchen Sie wirklich das förmliche Gutachten?
Sagen Sie mir kurz, wofür der Wert benötigt wird und wer ihn prüfen wird. Ich sage Ihnen, ob das Verkehrswertgutachten erforderlich ist oder ob die günstigere Wertermittlung ausreicht, und was beides in Ihrem Fall kostet.
- Sie schildern kurz den Anlass, die Beteiligten und die Eckdaten der Immobilie.
- Ich melde mich am selben Werktag, bei Anfragen bis 16 Uhr.
- Sie entscheiden danach, welche Form Sie beauftragen.
Kostenlos. Die Einordnung kostet nichts. Wenn die Wertermittlung ausreicht, sage ich Ihnen das, auch wenn das für mich der kleinere Auftrag ist.
Wann das Verkehrswertgutachten gefordert wird
Immer dann, wenn jemand anderes als Sie die Zahl prüft.
Was das Gutachten enthält
Untersucht und hergeleitet wird
- Besichtigung und Aufnahme des Objekts
- Lage, Grundstück, rechtliche Gegebenheiten
- Baujahr, Bauweise, Flächen und Ausstattung
- Baulicher Zustand, Mängel und Sanierungsstau
- Restnutzungsdauer und Alterswertminderung
- Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren, je nach Objekt
Das Gutachten enthält
- Verkehrswert zum Stichtag mit vollständiger Herleitung
- Alle Annahmen offen ausgewiesen
- Fotodokumentation und Objektunterlagen
- Bodenrichtwert und Marktanpassung
- Erläuterung der gewählten Verfahren
- Gebundene Ausfertigung und PDF
Das Gutachten wird nach den anerkannten Grundsätzen der Wertermittlung erstellt, insbesondere § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung. Die Besichtigung erfolgt zerstörungsfrei; nicht einsehbare Bauteile werden als Annahme kenntlich gemacht. Ich bin TÜV-SÜD-zertifizierter Gutachter und kann als geladener sachverständiger Zeuge auftreten; ob ein Parteigutachten in einem konkreten Verfahren verwertet wird, entscheidet das Gericht.
Was bei der Ortsbesichtigung in den Wert einfließt









Fotos aus eigenen Ortsterminen, Adressen und Hausnummern unkenntlich gemacht.
Was Auftraggeber nach der Begutachtung sagen
TÜV SÜD zertifizierter Gutachter
DGuSV MitgliedBewertung bebauter und unbebauter Grundstücke„Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“
Dora Goerke · Google„Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Eine klare Einschätzung und hervorragende Beratung.“
Eva Bruns · Google„Sehr strukturiert und transparent. Baulicher Zustand, Mängel und notwendige Sanierungsmaßnahmen wurden nachvollziehbar berücksichtigt.“
Ines Maur · Google„Das Gutachten ist unabhängig und frei von persönlichen Eindrücken.“
Tobias Frede · Google„Gründliche Begutachtung und ehrliche Einschätzung zu Schäden und Folgekosten.“
Dirk Hellwig · Google„Die Feststellungen wurden sehr detailliert dokumentiert und gut verständlich erklärt.“
Andreas Ammon · Google„Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“
Dora Goerke · Google„Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Eine klare Einschätzung und hervorragende Beratung.“
Eva Bruns · Google„Sehr strukturiert und transparent. Baulicher Zustand, Mängel und notwendige Sanierungsmaßnahmen wurden nachvollziehbar berücksichtigt.“
Ines Maur · Google„Das Gutachten ist unabhängig und frei von persönlichen Eindrücken.“
Tobias Frede · Google„Gründliche Begutachtung und ehrliche Einschätzung zu Schäden und Folgekosten.“
Dirk Hellwig · Google„Die Feststellungen wurden sehr detailliert dokumentiert und gut verständlich erklärt.“
Andreas Ammon · GoogleVerkehrswertgutachten beauftragen
Für das Gutachten brauche ich Angaben zur Immobilie, zum Anlass und zum Stichtag. Anschließend stimme ich Umfang, Unterlagen, Termin und Preis persönlich mit Ihnen ab.
Rückruf am selben Werktag bei Anfragen bis 16 Uhr. Termin in der Regel innerhalb von 4 Tagen. Den Preis erfahren Sie vor dem Auftrag, die Anfrage ist unverbindlich.
Ein Wert, der angegriffen wird, muss begründet sein.
Deshalb steht in meinen Gutachten jede Annahme offen da, auch die unbequemen.
Fragen zum Verkehrswertgutachten
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Es beginnt bei 1.350 € inkl. MwSt., regulär 1.450 €. Der Preis richtet sich nach Objektart, Umfang und Aufgabenstellung und steht vor dem Auftrag fest.
Was ist der Unterschied zur Wertermittlung?
Die Wertermittlung ab 799 € ist eine fachliche Markteinschätzung für Verkauf, Kauf oder Orientierung. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die förmliche Form mit vollständiger Herleitung, die gegenüber Finanzamt, Gericht oder einer Gegenseite verwendet wird.
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Das Gutachten wird nach den anerkannten Grundsätzen erstellt und ist darauf ausgelegt, einer Prüfung standzuhalten. Ob es im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Behörde; Fragen dazu klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Das ist eine fachliche Einschätzung und keine Steuerberatung.
Welcher Stichtag gilt?
Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen Stichtag. Bei Erbschaften ist das in der Regel der Todestag, bei Scheidungen der Stichtag des Zugewinnausgleichs. Welcher Tag für Sie maßgeblich ist, kläre ich vor der Beauftragung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baubeschreibung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen. Was fehlt, bespreche ich; vieles lässt sich beschaffen oder begründet ersetzen.
Wie lange dauert die Erstellung?
Der Ortstermin ist meist innerhalb von 4 Tagen möglich. Die Ausarbeitung dauert je nach Umfang und Unterlagenlage in der Regel ein bis drei Wochen.
Treten Sie damit vor Gericht auf?
Ich kann als geladener sachverständiger Zeuge auftreten und die Herleitung erläutern. Ein Parteigutachten ersetzt kein vom Gericht beauftragtes Gutachten; ob und wie es verwertet wird, entscheidet das Gericht.
Bekomme ich das Gutachten auch digital?
Ja, Sie erhalten eine gebundene Ausfertigung und zusätzlich eine PDF-Datei.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0228 30402970
Erst prüfen, welche Form Sie brauchen.
Sagen Sie mir, wofür der Wert gebraucht wird und wer ihn prüft. Wenn die günstigere Wertermittlung reicht, sage ich Ihnen das.
Rückruf am selben Werktag · Termin meist innerhalb von 4 Tagen · Bonn, Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach, Dortmund, Ruhrgebiet und weitere Regionen in NRW
