Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie wird häufig nach der Wohnflächenverordnung berechnet, bei der Flächen unter Dachschrägen, Balkone und Terrassen nur anteilig zählen.
Was das in der Praxis bedeutet
Räume mit einer lichten Höhe unter einem Meter zählen nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Keller, Heizungsräume und Garagen gehören nicht zur Wohnfläche.
Abweichungen zwischen angegebener und tatsächlicher Wohnfläche sind häufig und ein typischer Streitpunkt beim Kauf. Ein Aufmaß schafft Klarheit.
Rechtsgrundlage: Wohnflächenverordnung (WoFlV)
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
