Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Beide werden meist im Bebauungsplan festgesetzt.
Was das in der Praxis bedeutet
Eine GRZ von 0,4 erlaubt bei 500 m² Grundstück eine überbaute Fläche von 200 m². Eine GFZ von 0,8 erlaubt 400 m² Geschossfläche. Beide Werte bestimmen, ob ein Anbau oder eine Aufstockung möglich ist.
Für den Bodenwert ist die zulässige Ausnutzung wichtig. Ein Grundstück, das mehr Bebauung zulässt, ist in der Regel mehr wert.
Rechtsgrundlage: Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 19, 20
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
