Die Erhaltungsrücklage, früher Instandhaltungsrücklage, ist ein Geldbetrag, den eine Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Instandhaltungen und Instandsetzungen des Gemeinschaftseigentums ansammelt.
Was das in der Praxis bedeutet
Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Ist sie zu niedrig, müssen größere Maßnahmen über Sonderumlagen finanziert werden, die jeden Eigentümer direkt belasten.
Für Käufer ist die Höhe der Rücklage im Verhältnis zum Zustand des Gebäudes ein wichtiger Hinweis. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft und wird beim Verkauf nicht ausgezahlt.
Rechtsgrundlage: WEG § 19 Abs. 2 Nr. 4
Passend dazu
Eine Frage zu Ihrer Immobilie? Ich ordne sie kostenlos ein.
Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
