Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes. Es gibt den Bedarfsausweis, der den Energiebedarf aus Bauteilen und Anlagentechnik berechnet, und den Verbrauchsausweis, der auf dem gemessenen Verbrauch beruht.
Was das in der Praxis bedeutet
Bei Verkauf und Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Er ist zehn Jahre gültig. Bestimmte Angaben gehören schon in die Immobilienanzeige.
Der Energieausweis ersetzt keine Prüfung des baulichen Zustands. Er sagt wenig über Feuchte, Schäden oder den Zustand einzelner Bauteile aus.
Rechtsgrundlage: GEG §§ 79 bis 88
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
