Der Erbbauzins ist das regelmäßige Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks zahlt. Er wird meist als Prozentsatz des Bodenwerts bei Vertragsschluss vereinbart und über eine Wertsicherungsklausel angepasst.
Was das in der Praxis bedeutet
Ältere Verträge enthalten oft einen Erbbauzins, der weit unter dem heutigen Marktniveau liegt. Das erhöht den Wert des Erbbaurechts. Neuere Verträge orientieren sich am aktuellen Bodenwert.
Für Käufer ist wichtig, wie der Erbbauzins künftig angepasst werden kann und ob bei einer Verlängerung neue Konditionen gelten.
Rechtsgrundlage: ErbbauRG § 9
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
