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GrunddienstbarkeitEin Recht zugunsten eines anderen Grundstücks

Definition

Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks erlaubt, ein anderes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, oder das dessen Nutzung beschränkt. Beispiele sind Wegerecht, Leitungsrecht und Überbaurecht.

Was das in der Praxis bedeutet

Die Grunddienstbarkeit ist an das Grundstück gebunden, nicht an eine Person. Sie geht deshalb bei jedem Eigentümerwechsel auf beiden Seiten mit über.

Für das belastete Grundstück mindert sie den Wert je nach Einschränkung der Nutzung. Für das begünstigte Grundstück kann sie wertsteigernd oder sogar wertbegründend sein, etwa wenn sie die einzige Zufahrt sichert.

Rechtsgrundlage: BGB §§ 1018 bis 1029

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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

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