Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus Gesamtnutzungsdauer und Alter und wird durch Modernisierungen verlängert oder durch Schäden verkürzt.
Was das in der Praxis bedeutet
In der Wertermittlung beeinflusst die Restnutzungsdauer den Sach- und den Ertragswert. Steuerlich ist sie wichtig, weil bei vermieteten Gebäuden eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zu einer höheren Abschreibung führen kann.
Eine belastbare Restnutzungsdauer setzt eine Besichtigung voraus, bei der Bauteile, Modernisierungen und Schäden dokumentiert werden.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021; § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
