Die Teilungserklärung legt fest, wie ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt ist: welche Räume zu welcher Wohnung gehören, was Gemeinschaftseigentum ist und welche Miteigentumsanteile bestehen. Zusammen mit der Gemeinschaftsordnung regelt sie das Zusammenleben der Eigentümer.
Was das in der Praxis bedeutet
In der Gemeinschaftsordnung stehen zum Beispiel Kostenverteilung, Sondernutzungsrechte an Gärten oder Stellplätzen und ob ein Verkauf der Zustimmung des Verwalters bedarf. Der Aufteilungsplan zeigt die Lage der Einheiten.
Vor dem Kauf einer Wohnung sollte die Teilungserklärung gelesen werden. Abweichungen zwischen Plan und tatsächlicher Nutzung, etwa ein ausgebauter Dachboden, sind häufig.
Rechtsgrundlage: WEG § 8
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
