Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der ermittelte Wert bezieht. Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der maßgebliche Zustand des Grundstücks bezieht. Meist fallen beide zusammen.
Was das in der Praxis bedeutet
Der Stichtag ergibt sich aus dem Anlass: der Todestag bei Erbschaft und Pflichtteil, die Zustellung des Scheidungsantrags im Zugewinnausgleich, der Tag der Schenkung bei der Schenkungsteuer. Ein Gutachten kann auch für einen zurückliegenden Stichtag erstellt werden.
Fallen Wert- und Qualitätsstichtag auseinander, etwa weil das Haus nach dem Erbfall saniert wurde, wird der frühere Zustand mit den Marktverhältnissen des Wertermittlungsstichtags bewertet.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
