Bauakte · Wohnfläche · Genehmigungen

Bauakte beim Hauskauf
Wohnfläche, Keller, Dachausbau und Genehmigungen richtig prüfen

Bei einer Immobilienbesichtigung ist häufig nicht erkennbar, ob der heutige Grundriss und die heutige Nutzung tatsächlich dem genehmigten Bestand entsprechen.

Mo–Fr 08.00 bis 18.00 Uhr · Anfragen bis 16 Uhr werden am selben Tag zurückgerufen

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Auf einen Blick

Gebaut, genutzt und genehmigt sind drei unterschiedliche Fragen

1Bauakte anfordern2Genehmigungen prüfen3Mit Bestand abgleichen4Abweichungen klärenSkizze: Vorgehen in vier Schritten
  1. BauakteGenehmigte Grundrisse, Ansichten, Schnitte und frühere Bauanträge werden mit dem Bestand verglichen.
  2. NutzungWohnraum, Keller, Speicher, Garage, Gewerbe und Nebenräume besitzen unterschiedliche baurechtliche Anforderungen.
  3. FlächeWohnfläche, Nutzfläche, Grundfläche und Brutto-Grundfläche dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
  4. WertNicht genehmigte oder falsch angesetzte Flächen können Kaufpreis, Finanzierung und spätere Veräußerung beeinflussen.
Wichtig zu wissen

Die Bauakte dokumentiert den bauaufsichtlich behandelten Gebäudebestand

GrundrisseZeigen genehmigte Raumaufteilung, Raumbezeichnungen, Treppen, Öffnungen und häufig wesentliche Maße.
Schnitte & AnsichtenHelfen bei Dachgeschoss, Gebäudehöhe, Geschosshöhen, Gelände, Fensteröffnungen und Anbauten.
Genehmigungen & NachträgeSpätere Änderungen können separat genehmigt worden sein und dürfen nicht nur anhand des ursprünglichen Bauplans bewertet werden.
Übersicht

Diese Abweichungen fallen beim Vergleich besonders häufig auf

Heutiger BestandMögliche Abweichung
ausgebautes Dachgeschossim Plan nur Speicher/Bodenraum
Schlafzimmer im Kellerim genehmigten Plan Keller-/Vorratsraum
Wintergartenin älteren Plänen nicht vorhanden
Anbau / vergrößerte KücheGebäudegrundriss stimmt nicht überein
zweite Wohnungursprünglich Einfamilienhaus
Garage als Wohn-/Büroraumgenehmigte Garage nicht mehr vorhanden
Einordnung

Bei kaufpreisrelevanten Zweifeln sollte die Fläche nachvollziehbar neu ermittelt werden

DachschrägenDie Höhenzonen müssen korrekt getrennt und angesetzt werden.
Terrasse / BalkonEine pauschale 50-%-Anrechnung ist nach WoFlV nicht der Regelfall.
UmbautenNeue Trockenbauwände, verkleidete Schächte oder veränderte Raumzuschnitte können alte Berechnungen überholen.
Kostenlos und unverbindlich

Exposé-Check: Lohnt sich die Begutachtung bei diesem Haus?

Sie sind unsicher, ob sich ein Gutachten für genau dieses Objekt lohnt? Schicken Sie mir den Link zum Exposé oder die Adresse. Ich sehe mir die Unterlagen an und sage Ihnen, worauf Sie bei diesem Haus achten sollten und ob eine Begutachtung sinnvoll ist.

  • Sie schicken Exposé-Link oder Adresse, dazu Ihre Telefonnummer.
  • Ich melde mich am selben Werktag, bei Anfragen bis 16 Uhr.
  • Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie die Begutachtung beauftragen.

Kostenlos. Der Exposé-Check ist eine erste Einordnung am Telefon, keine Begutachtung und kein Gutachten. Er kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Exposé-Check anfragen
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    FAQ

    Häufige Fragen

    Warum sollte ich vor dem Hauskauf die Bauakte prüfen?

    Sie kann zeigen, welcher Gebäudezustand genehmigt wurde und ob spätere Anbauten, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen dokumentiert sind. Besonders kaufpreisrelevante Zusatzflächen sollten damit abgeglichen werden.

    Ist ein ausgebauter Keller automatisch Wohnfläche?

    Nein. Ausbau und Heizung allein reichen nicht.

    Welche Raumhöhe braucht ein Aufenthaltsraum im Keller in NRW?

    Nach der aktuellen BauO NRW genügt für Aufenthaltsräume im Kellergeschoss grundsätzlich eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. Weitere Anforderungen wie Belichtung, Lüftung und Rettungswege bleiben bestehen.

    Kann ein Dachboden einfach zu Wohnraum ausgebaut werden?

    Nicht pauschal. Tragwerk, Raumhöhe, Wärmeschutz, Brandschutz, Treppe, Rettungswege und Genehmigung beziehungsweise Nutzungsänderung müssen geprüft werden.

    Ist ein Wintergarten in NRW genehmigungsfrei?

    Bestimmte Wintergärten können nach heutigem § 62 BauO NRW unter konkreten Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Das bedeutet weder, dass jede Anlage diese Voraussetzungen erfüllt, noch dass öffentlich-rechtliche Anforderungen entfallen.

    Zählt ein Balkon immer zu 50 Prozent zur Wohnfläche?

    Nein. Nach der WoFlV werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet.

    Was passiert mit Flächen unter Dachschrägen?

    Nach WoFlV werden Raumteile ab zwei Metern lichter Höhe voll und zwischen einem und unter zwei Metern zur Hälfte angerechnet. Bereiche unter einem Meter bleiben unberücksichtigt.

    Nächster Schritt

    Vor dem Kauf fachlich prüfen lassen

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