Immobilie übertragenZu Lebzeiten richtig vorbereiten
Wer ein Haus an Kinder oder Enkel übertragen möchte, regelt Vermögen, Wohnen und spätere Erbfolge in einem Schritt. Der Wert der Immobilie und der Wert vorbehaltener Rechte bestimmen dabei Steuer, Pflichtteil und Fairness unter Geschwistern.
Welche Bewertung brauche ich bei einer Schenkung?
Für die Planung in der Familie genügt oft eine Wertermittlung. Gegenüber dem Finanzamt und für eine spätere Pflichtteilsergänzung ist ein Verkehrswertgutachten zum Stichtag der Übertragung die belastbare Grundlage.
Wertermittlung
Fachliche Markt- und Kaufpreiseinschätzung mit Zustand und Sanierungskosten.
Zur Wertermittlung →Verkehrswertgutachten
Für Finanzamt, Gericht, Pflichtteil und strittige Fälle, nach § 194 BauGB und ImmoWertV.
Zum Verkehrswertgutachten →Ratgeber zur Übertragung
Haus zu Lebzeiten übertragen
Ablauf, Wert und die wichtigsten Regelungen im Übertragungsvertrag.
Artikel lesen →Wohnrecht und Nießbrauch
Der Unterschied und wie die Rechte den Wert der Immobilie mindern.
Artikel lesen →Schenkungsteuer und Immobilie
Freibeträge, Bewertung durch das Finanzamt und Nachweis eines niedrigeren Werts.
Artikel lesen →Pflichtteilsergänzung und Zehnjahresfrist
Warum eine Schenkung Jahre später noch eine Rolle spielen kann.
Artikel lesen →Kurz schildern, kostenlos einordnen lassen
Nennen Sie Ort, Art der Immobilie und Ihr Anliegen. Ich melde mich am selben Werktag, bei Anfragen bis 16 Uhr, und sage Ihnen, welche Begutachtung passt und was sie kostet.
Lieber sprechen? 0228 30402970, Mo–Fr 08.00 bis 18.00 Uhr.
Häufige Fragen
Muss ich eine Schenkung bewerten lassen?
Nicht zwingend. Das Finanzamt bewertet selbst. Ein Gutachten lohnt sich, wenn der Ansatz des Finanzamts zu hoch erscheint oder wenn Geschwister später einen nachvollziehbaren Wert brauchen.
Wird ein vorbehaltenes Wohnrecht berücksichtigt?
Ja. Ein Wohnrecht oder Nießbrauch mindert den Wert der Schenkung. Wie stark, hängt vom Jahreswert des Rechts und vom Alter der berechtigten Person ab.
Was kostet die Bewertung?
Das hängt von Art und Umfang ab. Den Preis nenne ich vor dem Auftrag als Festpreis.
Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
