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Grundstück und RechteWas im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis steht

Rechte und Lasten sind von außen nicht zu sehen, verändern aber den Wert einer Immobilie oft erheblich. Ein Wohnrecht, ein Wegerecht oder eine Baulast gehört deshalb vor jedem Kauf, Verkauf und jeder Bewertung auf den Tisch.

Welche Bewertung brauche ich bei Rechten und Lasten?

Für eine Einschätzung beim Kauf oder Verkauf genügt oft eine Wertermittlung. Wenn der Wert eines Rechts selbst gebraucht wird, etwa gegenüber dem Finanzamt, für den Pflichtteil oder bei einer Löschung, ist ein Verkehrswertgutachten die belastbare Grundlage.

Wertermittlung

Fachliche Markt- und Kaufpreiseinschätzung mit Zustand und Sanierungskosten.

Zur Wertermittlung →

Verkehrswertgutachten

Für Finanzamt, Gericht, Pflichtteil und strittige Fälle, nach § 194 BauGB und ImmoWertV.

Zum Verkehrswertgutachten →

Ratgeber zu Grundstück und Rechten

Wohnrecht und Nießbrauch

Unterschied, Pflichten und Einfluss auf den Wert.

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Erbbaurecht

Wert, Erbbauzins und Restlaufzeit.

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Wegerecht und Grunddienstbarkeiten

Was eingetragene Rechte für beide Grundstücke bedeuten.

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Baulasten

Was im Baulastenverzeichnis steht und warum es nicht im Grundbuch steht.

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Grenzbebauung und Abstandsflächen

Garage, Anbau und Carport an der Grenze.

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Altlasten und Hochwasser

Risiken des Grundstücks beim Hauskauf.

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    Häufige Fragen

    Wo sehe ich, welche Rechte eingetragen sind?

    Dienstbarkeiten, Wohnrechte und Nießbrauch stehen in Abteilung II des Grundbuchs. Baulasten stehen in NRW im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde, nicht im Grundbuch.

    Mindert jedes Recht den Wert?

    Nicht immer erheblich. Ein Leitungsrecht am Grundstücksrand wirkt sich anders aus als ein lebenslanges Wohnrecht. Entscheidend ist, wie stark das Recht die Nutzung einschränkt.

    Was kostet die Bewertung eines Rechts?

    Das hängt vom Recht und von der Immobilie ab. Den Preis nenne ich vor dem Auftrag als Festpreis.

    Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

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