Der Verkehrswert ist der Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er wird auch Marktwert genannt.
Was das in der Praxis bedeutet
Der Verkehrswert ist die zentrale Größe jeder Immobilienbewertung: bei Erbschaft, Scheidung, Pflichtteil, Schenkung, Verkauf und vor Gericht. Er berücksichtigt Lage, Grundstück, Gebäude, Zustand, Rechte und Belastungen sowie die Marktlage am Stichtag.
Ermittelt wird er nach der Immobilienwertermittlungsverordnung im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Ein Verkehrswertgutachten begründet den Wert so, dass er von Dritten nachvollzogen werden kann.
Rechtsgrundlage: § 194 BauGB; ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
