Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges Gremium bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte und weitere Daten für die Wertermittlung und erstellt auf Antrag Verkehrswertgutachten.
Was das in der Praxis bedeutet
Jeder notariell beurkundete Kaufvertrag über ein Grundstück wird dem Gutachterausschuss übersandt. Aus diesen Daten entstehen die Grundstücksmarktberichte mit Preisen, Vergleichsfaktoren, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätzen.
Diese Daten sind die Grundlage jeder fundierten Bewertung. Sie ersetzen aber nicht die Besichtigung, denn den Zustand des einzelnen Hauses kennen sie nicht.
Rechtsgrundlage: §§ 192 bis 199 BauGB
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
