Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Eigenschaften, die vom Üblichen erheblich abweichen und in den Modellansätzen nicht erfasst sind. Dazu gehören Baumängel, Bauschäden, ein Instandhaltungsstau, Rechte und Belastungen oder besondere Ertragsverhältnisse.
Was das in der Praxis bedeutet
In der Wertermittlung werden diese Merkmale nach der Marktanpassung gesondert berücksichtigt, meist als Zu- oder Abschlag. Für Mängel und Schäden orientiert sich der Abschlag an den Kosten ihrer Beseitigung, gewichtet nach dem, was ein Käufer am Markt dafür abziehen würde.
Genau hier liegt der Wert einer sorgfältigen Besichtigung durch einen Bausachverständigen: Er erkennt Mängel, ordnet ihre Ursache ein und beziffert die Beseitigungskosten.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
