Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. In NRW wird sie im Baulastenverzeichnis geführt, nicht im Grundbuch.
Was das in der Praxis bedeutet
Typische Baulasten sichern Abstandsflächen, Zufahrten oder Stellplätze für ein Nachbargrundstück. Sie gelten auch gegenüber jedem späteren Eigentümer.
Weil Baulasten nicht im Grundbuch stehen, werden sie beim Kauf leicht übersehen. Vor jedem Kauf und jeder Bewertung sollte eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden.
Rechtsgrundlage: BauO NRW § 85
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
