Der Zugewinnausgleich gleicht bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand am Ende der Ehe den Vermögenszuwachs aus. Wer während der Ehe mehr hinzugewonnen hat, muss dem anderen die Hälfte des Unterschieds zahlen.
Was das in der Praxis bedeutet
Verglichen wird für jeden Ehegatten das Anfangsvermögen bei Heirat mit dem Endvermögen. Bei Scheidung ist für das Endvermögen in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich.
Immobilien sind meist die größte Position. Ihr Wert zu den Stichtagen entscheidet über die Höhe des Ausgleichs.
Rechtsgrundlage: BGB §§ 1372 bis 1390
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
