Die Gesamtnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Für Wohngebäude werden in der Wertermittlung in der Regel 80 Jahre angesetzt.
Was das in der Praxis bedeutet
Die Gesamtnutzungsdauer ist eine Modellgröße. Sie dient als Ausgangspunkt, um zusammen mit dem Alter des Gebäudes die Restnutzungsdauer zu bestimmen.
Für die steuerliche Abschreibung gelten eigene, gesetzlich festgelegte Zeiträume. Diese stimmen nicht mit der Gesamtnutzungsdauer der Wertermittlung überein.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
