Normalherstellungskosten sind die Kosten, die für die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes unter Berücksichtigung von Gebäudeart und Standard aufzuwenden wären, bezogen auf einen Quadratmeter Bruttogrundfläche. Verwendet werden die NHK 2010.
Was das in der Praxis bedeutet
Die Normalherstellungskosten bilden im Sachwertverfahren den Ausgangswert des Gebäudes. Sie werden mit dem Baupreisindex auf den Stichtag hochgerechnet und mit der Bruttogrundfläche multipliziert.
Welche Standardstufe angesetzt wird, hängt von der Ausstattung ab: Fenster, Dach, Außenwände, Heizung, Sanitär. Eine sorgfältige Einstufung vor Ort ist deshalb wesentlich.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021 (Normalherstellungskosten 2010)
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
