Beim Sachwertverfahren wird der Wert aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen ermittelt. Die Herstellungskosten des Gebäudes werden um die Alterswertminderung gekürzt und über einen Sachwertfaktor an den Markt angepasst.
Was das in der Praxis bedeutet
Das Verfahren wird vor allem für Ein- und Zweifamilienhäuser angewendet, bei denen nicht der Ertrag, sondern die Eigennutzung im Vordergrund steht. Bauliche Mängel und Sanierungsbedarf werden als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt.
Gerade hier entscheidet die Qualität der Zustandsaufnahme: Ein Haus mit undichtem Dach und nasser Kellerwand hat einen anderen Sachwert als ein gleich altes, gut gepflegtes Haus.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
