Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch naher Angehöriger, die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Was das in der Praxis bedeutet
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern. Berechnet wird der Pflichtteil nach dem Wert des Nachlasses am Todestag. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, ist ihr Verkehrswert entscheidend.
Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass der Wert durch einen Sachverständigen ermittelt wird. Die Kosten trägt der Nachlass.
Rechtsgrundlage: BGB §§ 2303, 2311, 2314
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
