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VorkaufsrechtDas Recht, in einen Kaufvertrag einzutreten

Definition

Ein Vorkaufsrecht berechtigt eine Person oder Stelle, beim Verkauf einer Immobilie an einen Dritten zu denselben Bedingungen in den Kaufvertrag einzutreten. Es kann vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen sein oder sich aus dem Gesetz ergeben.

Was das in der Praxis bedeutet

Gesetzliche Vorkaufsrechte haben zum Beispiel Gemeinden in bestimmten Gebieten, Mieter bei der erstmaligen Veräußerung nach Umwandlung in Eigentumswohnungen und Miterben beim Verkauf eines Erbteils.

Ein eingetragenes dingliches Vorkaufsrecht kann die Verkäuflichkeit beeinflussen, weil Käufer damit rechnen müssen, verdrängt zu werden.

Rechtsgrundlage: BGB §§ 463 ff., 577, 1094 ff., 2034; BauGB §§ 24 ff.

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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

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