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Risse im Mauerwerk: Harmlos oder statisch relevant?
Ein Riss in der Wand verunsichert, und zwar unabhängig davon, ob er einen Zehntelmillimeter oder drei Millimeter breit ist. Die Sorge ist verständlich, aber die Breite ist das schlechteste Kriterium. Ich sehe in Bonn, Köln, Düsseldorf und im Ruhrgebiet haarfeine Risse, die auf eine Setzung hinweisen, und zwei Millimeter breite Risse, die seit dreißig Jahren nichts anderes tun, als im Sommer schmaler zu werden.
Vier Rissarten, die man unterscheiden muss
Putzrisse verlaufen netzartig oder haarfein, bleiben im Putz und enden am Mauerwerk; sie entstehen durch Schwinden und sind ein kosmetisches Problem. Schwindrisse im Mauerwerk zeigen sich in den ersten Jahren nach dem Bau an Materialwechseln, etwa zwischen Beton und Ziegel, meist senkrecht und gleichmäßig. Temperaturrisse treten an langen Wänden ohne Dehnfuge und an der Attika auf und bewegen sich mit den Jahreszeiten. Setzrisse sind die Gruppe, die Aufmerksamkeit braucht: Sie verlaufen schräg, oft treppenförmig durch die Fugen, sind an einer Seite breiter als an der anderen und beginnen gern an Fenster- und Türecken. Sie zeigen, dass sich ein Gebäudeteil anders bewegt als der Rest.

Was einen Riss gefährlich macht
Statisch relevant wird ein Riss, wenn er sich bewegt, wenn er durch tragende Bauteile verläuft oder wenn er in Verbindung mit Verformungen auftritt, etwa klemmenden Türen, schiefen Fensterbänken oder einem Gefälle im Boden. Ursachen sind Setzungen im Baugrund, veränderte Grundwasserstände, Bäume, die dem Boden Wasser entziehen, undichte Leitungen, die ihn aufweichen, oder Lasten, die bei einem Umbau verlagert wurden. Ein ruhender, alter Riss mit staubigen Kanten und übermalten Rändern ist dagegen fast immer harmlos.
Wie Bewegung nachgewiesen wird
Ob ein Riss arbeitet, zeigt nur die Beobachtung über Zeit. Ein Gipsmarken- oder Rissmonitor wird über den Riss gesetzt und über mindestens sechs Monate, besser ein Jahr, abgelesen; so werden jahreszeitliche Bewegungen von fortschreitenden Setzungen unterschieden. Dazu kommen Rissbreitenmessung mit der Risslupe, eine Rissaufnahme mit Lage, Verlauf, Breite und Datum sowie die Prüfung von Entwässerung und Baugrund. Erst mit diesen Daten lässt sich entscheiden, ob eine Verpressung, eine Vernadelung oder gar nichts nötig ist.
Was rechtlich gilt
Die folgenden Hinweise sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Bausachverständigen und ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Bei einem Neubau sind Risse, die über das übliche Schwindmaß hinausgehen, ein Mangel, den der Bauunternehmer innerhalb der Gewährleistung beseitigen muss (§ 634 BGB, bei VOB-Verträgen § 13 VOB/B mit vier Jahren Frist). Haarrisse im Putz unterhalb von etwa 0,2 Millimetern gelten nach den einschlägigen Regelwerken meist als hinzunehmen. Beim Hauskauf muss der Verkäufer über bekannte Setzungen aufklären. Entstehen Risse durch eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück, haftet der Nachbar nach § 909 BGB für die Vertiefung seines Grundstücks; ohne eine Beweissicherung vor Baubeginn ist der Nachweis aber kaum zu führen.
Was Sie jetzt tun sollten
Fotografieren Sie jeden Riss mit Maßstab und Datum und markieren Sie seine Enden mit Bleistift, dann sehen Sie, ob er wächst. Notieren Sie, ob Türen klemmen oder sich Fugen an Fenstern öffnen. Prüfen Sie Fallrohre und Entwässerung in der Nähe des Risses. Überstreichen oder verspachteln Sie nichts, bevor die Ursache feststeht. Wenn ein Riss schräg verläuft, breiter als ein Millimeter ist oder sich innerhalb weniger Monate verändert, lassen Sie ihn fachlich beurteilen.
Zum Bauschadengutachten
Quellen: DIN EN 1996-1-1 (Eurocode 6, Mauerwerk); DIN 18550-2 (Putz); WTA-Merkblatt 2-4 (Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze); DBV-Merkblatt Rissbildung; §§ 634, 909 BGB; § 13 VOB/B.
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