Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er wird vom Gutachterausschuss aus Kaufpreisen abgeleitet und in Euro je Quadratmeter angegeben.
Was das in der Praxis bedeutet
In NRW sind die Bodenrichtwerte kostenfrei über BORIS.NRW abrufbar. Sie sind Ausgangspunkt für die Ermittlung des Bodenwerts, müssen aber an das konkrete Grundstück angepasst werden, etwa an Größe, Zuschnitt und Ausnutzbarkeit.
Für die Kaufpreisaufteilung und das Sachwertverfahren ist der Bodenwert eine entscheidende Größe. Auch die Grundsteuer im Bundesmodell stützt sich auf den Bodenrichtwert.
Rechtsgrundlage: § 196 BauGB
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
