Die Alterswertminderung erfasst im Sachwertverfahren den Wertverlust eines Gebäudes durch Alterung. Sie wird in der Regel linear aus dem Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer ermittelt.
Was das in der Praxis bedeutet
Ein Gebäude mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer und 40 Jahren Restnutzungsdauer hat danach die Hälfte seines Herstellungswerts verloren. Modernisierungen, die die Restnutzungsdauer verlängern, verringern die Alterswertminderung.
Konkrete Schäden und ein Instandhaltungsstau sind nicht in der Alterswertminderung enthalten und werden gesondert berücksichtigt.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
