Heizung beim Hauskauf
Zustand, Technik, GModG und Sanierungsbedarf richtig bewerten
Die Heizungsanlage gehört zu den wirtschaftlich wichtigsten technischen Komponenten einer Bestandsimmobilie. Beim Hauskauf reicht es nicht aus, nur Baujahr und Brennstoff zu betrachten.
Mo–Fr 08.00 bis 18.00 Uhr · Anfragen bis 16 Uhr werden am selben Tag zurückgerufen
TÜV-SÜD-zertifizierter Gutachter · Mitglied im DGuSV
Das Alter des Heizkessels allein entscheidet nicht über den tatsächlichen Investitionsbedarf
- WärmeerzeugerBaujahr, Typ, Leistung, Brennstoff, Korrosion, Leckagen, Wartungszustand und erkennbare Störungen werden eingeordnet.
- VerteilungRohrleitungen, Pumpen, Dämmung, Druckhaltung und sichtbare Undichtigkeiten beeinflussen Funktion und Effizienz.
- HeizflächenHeizkörper oder Fußbodenheizung müssen zur erforderlichen Heizleistung und zu sinnvollen Vorlauftemperaturen passen.
- WarmwasserSpeicher, Zirkulation, Leitungsführung und Trinkwasserhygiene gehören zur Gesamtbetrachtung.
Gasheizung beim Hauskauf: Nicht nur auf das Baujahr schauen
Seit 29. Juli 2026 gilt eine neue Rechtslage für Heizungen
| Stichtag | Mindestanteil nach § 43 |
|---|---|
| ab 1. Januar 2029 | mindestens 10 % |
| ab 1. Januar 2030 | mindestens 15 % |
| ab 1. Januar 2035 | mindestens 30 % |
| ab 1. Januar 2040 | mindestens 60 % |
Eigene fachliche Orientierungswerte, keine Angebote. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Objekt und vom Schadensumfang ab.
Bei Ölheizungen gehört die Tankanlage zwingend zur Bewertung
Exposé-Check: Lohnt sich die Begutachtung bei diesem Haus?
Sie sind unsicher, ob sich ein Gutachten für genau dieses Objekt lohnt? Schicken Sie mir den Link zum Exposé oder die Adresse. Ich sehe mir die Unterlagen an und sage Ihnen, worauf Sie bei diesem Haus achten sollten und ob eine Begutachtung sinnvoll ist.
- Sie schicken Exposé-Link oder Adresse, dazu Ihre Telefonnummer.
- Ich melde mich am selben Werktag, bei Anfragen bis 16 Uhr.
- Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie die Begutachtung beauftragen.
Kostenlos. Der Exposé-Check ist eine erste Einordnung am Telefon, keine Begutachtung und kein Gutachten. Er kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Häufige Fragen
Muss eine 30 Jahre alte Gasheizung nach dem Hauskauf ausgetauscht werden?
Nach der seit 29. Juli 2026 geltenden bundesrechtlichen Regelung besteht die frühere pauschale 30-jährige Austauschpflicht nach § 72 nicht mehr.
Gilt die frühere 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Die frühere Regelung des § 71 ist weggefallen.
Darf 2026 noch eine neue Gasheizung eingebaut werden?
Gasheizungen sind nach der aktuellen bundesrechtlichen Systematik nicht generell verboten. Bei einer nach Inkrafttreten neu eingebauten Gasheizung sind jedoch die Anforderungen des § 43 GModG und die langfristigen Brennstoff- und Betriebskosten zu berücksichtigen.
Ist eine alte Brennwerttherme automatisch schlecht?
Nein. Entscheidend sind technischer Zustand, Wartung, Verbrauch, Regelung, Ersatzteilversorgung und die Einbindung in das Gebäude.
Kann jedes Haus auf Wärmepumpe umgestellt werden?
Grundsätzlich sind sehr viele Bestandsgebäude technisch umrüstbar. Der Aufwand kann jedoch stark variieren.
Müssen für eine Wärmepumpe immer alle Heizkörper erneuert werden?
Nein. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Heizflächen bei möglichst niedriger Vorlauftemperatur die erforderliche Raumheizlast abdecken.
Was sagt der Energieausweis über die Heizung?
Der Energieausweis liefert Informationen zum energetischen Gebäudezustand und zur Anlagentechnik, ersetzt jedoch keine technische Zustandsprüfung der konkreten Heizungsanlage.
