Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen abgeleitet. Grundlage sind die marktüblichen Mieten abzüglich der Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert mit dem Liegenschaftszinssatz.
Was das in der Praxis bedeutet
Das Verfahren wird für Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeobjekte verwendet, also überall dort, wo Käufer vor allem auf den Ertrag schauen. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes spielt eine wichtige Rolle.
Instandhaltungsstau und anstehende Sanierungen werden als Abschlag berücksichtigt, weil sie den Ertrag schmälern oder Investitionen erfordern.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
