Die Kaufpreisaufteilung trennt den Kaufpreis einer Immobilie in den Anteil für Grund und Boden und den Anteil für das Gebäude. Steuerlich ist sie wichtig, weil nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann.
Was das in der Praxis bedeutet
Die Aufteilung kann im Kaufvertrag vereinbart werden und wird grundsätzlich anerkannt, wenn sie realistisch ist. Ohne Vereinbarung nutzt das Finanzamt häufig eine schematische Arbeitshilfe, die für Gerichte nicht bindend ist.
Ein Gutachten mit getrennter Boden- und Gebäudebewertung kann eine Aufteilung begründen oder einer unrealistischen widersprechen.
Rechtsgrundlage: EStG § 7 Abs. 4
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
