Die Teilungsversteigerung ist eine gerichtliche Versteigerung, mit der eine Eigentümergemeinschaft an einem Grundstück aufgehoben wird, etwa unter Erben oder getrennten Ehegatten. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen.
Was das in der Praxis bedeutet
Das Gericht lässt den Verkehrswert durch einen Sachverständigen ermitteln, versteigert das Grundstück und verteilt den Erlös. Oft liegt das Ergebnis unter dem, was bei einem freien Verkauf erzielbar wäre.
Eine Einigung auf Grundlage eines gemeinsamen Gutachtens ist fast immer die bessere Lösung.
Rechtsgrundlage: ZVG § 180
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
