Bei einer Zwangsversteigerung versteigert das Amtsgericht ein Grundstück, meist auf Antrag eines Gläubigers. Grundlage ist ein vom Gericht festgesetzter Verkehrswert, der auf einem Sachverständigengutachten beruht.
Was das in der Praxis bedeutet
Bieter erwerben ohne Gewährleistung und häufig ohne Innenbesichtigung. Im Termin ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen, mit dem Zuschlag wird der Meistbietende Eigentümer.
Vor einem Gebot sollte das Gerichtsgutachten sorgfältig gelesen und das Objekt zumindest von außen begutachtet werden.
Rechtsgrundlage: Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
