Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Unterschiede in Lage, Größe, Baujahr und Zustand werden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt.
Was das in der Praxis bedeutet
Das Verfahren eignet sich vor allem für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke, für die es ausreichend Vergleichsfälle gibt. Grundlage sind meist die Kaufpreissammlungen und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse.
Je weniger ähnlich die Vergleichsobjekte sind, desto wichtiger ist die sachgerechte Anpassung. Der bauliche Zustand des bewerteten Objekts wird gesondert berücksichtigt.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2021
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Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
