Immobilie bei TrennungWert klären, bevor verhandelt wird
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert und der häufigste Streitpunkt. Ein nachvollziehbarer Wert, der auch den baulichen Zustand berücksichtigt, ist die Grundlage für jede faire Lösung.
Welche Bewertung brauche ich bei einer Scheidung?
Für eine einvernehmliche Lösung, etwa die Übernahme durch einen Partner, reicht oft eine Wertermittlung, wenn beide sie akzeptieren. Im Zugewinnausgleich, bei streitigen Verfahren oder einer drohenden Teilungsversteigerung ist ein Verkehrswertgutachten die belastbare Grundlage.
Wertermittlung
Fachliche Markt- und Kaufpreiseinschätzung mit Zustand und Sanierungskosten.
Zur Wertermittlung →Verkehrswertgutachten
Für Finanzamt, Gericht, Pflichtteil und strittige Fälle, nach § 194 BauGB und ImmoWertV.
Zum Verkehrswertgutachten →Ratgeber zu Trennung und Scheidung
Haus bei Scheidung: Zugewinnausgleich
Welcher Stichtag gilt und wie die Immobilie in den Ausgleich eingeht.
Artikel lesen →Ein Partner übernimmt das Haus
Wie die Auszahlung nachvollziehbar berechnet wird und worauf steuerlich zu achten ist.
Artikel lesen →Kurz schildern, kostenlos einordnen lassen
Nennen Sie Ort, Art der Immobilie und Ihr Anliegen. Ich melde mich am selben Werktag, bei Anfragen bis 16 Uhr, und sage Ihnen, welche Begutachtung passt und was sie kostet.
Lieber sprechen? 0228 30402970, Mo–Fr 08.00 bis 18.00 Uhr.
Häufige Fragen
Muss jeder Partner ein eigenes Gutachten beauftragen?
Nein. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten spart Kosten und wird eher akzeptiert. Kommt es dennoch zum Streit, kann das Familiengericht ein eigenes Gutachten einholen.
Auf welchen Tag wird bewertet?
Im Zugewinnausgleich ist für das Endvermögen in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich (§ 1384 BGB). Für eine Übernahme zählt meist der aktuelle Wert.
Was kostet die Bewertung?
Das hängt von der Art der Bewertung und der Immobilie ab. Den Preis nenne ich vor dem Auftrag als Festpreis.
Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung aus Sicht des Sachverständigen und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
